Entscheidungsbesprechung: Verwechslungsgefahr zwischen 3D-GOLDBÄREN und World Bears

HARIBO GOLDBÄR zeigt sich in Top-Form!

Markenschutz endet nicht am Verkaufsregal – sondern reicht bis zum letzten Bissen! Das hat das LG Hamburg (Urt. v. 25.10.2024 – 315 O 125/22) in einem aktuellen Urteil bestätigt und damit die dreidimensionale Formmarke der HARIBO-GOLDBÄREN gestärkt.

HARIBO verteidigte erfolgreich seine berühmten Gummibärchen gegen ein Konkurrenzprodukt, das dem Original zum Verwechseln ähnlich sah. Die Kammer stellte klar: Die markenrechtliche Herkunftsfunktion umfasst nicht nur die Verpackung, sondern auch die unverpackte Produktform. Entscheidend für die überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der 3D-Marke war unter anderem die jahrelange, intensive Bewerbung der Goldbären – sowohl verpackt als auch unverpackt.

Für Hersteller und Händler bedeutet das: Eine Verpackung schützt nicht vor Markenverletzungen! Auch beim Auspacken und Verzehr kann der Verbraucher die Form intuitiv mit dem Originalhersteller assoziieren – und genau das ist markenrechtlich relevant.

Was dieses Urteil für den Schutz dreidimensionaler Marken bedeutet, analysieren wir in der aktuellen GRUR-PRAX.

Link zu dem Artikel bei Beck-Online:

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fzeits%2FGRURPRAX%2F2025%2Fcont%2FGRURPRAX%2e2025%2e185%2e1%2ehtm

Blog

Weitere Beiträge:

March 25, 2025

Entscheidungsbesprechung: Verwechslungsgefahr zwischen 3D-GOLDBÄREN und World Bears

February 28, 2025

Begrenzte Erfolgsaussichten für Lindner/Lehfeldt: Die Titanic-Satire und ihre medienrechtliche Einordnung.