Entscheidungsbesprechung: Verwechslungsgefahr zwischen 3D-GOLDBÄREN und World Bears
HARIBO GOLDBÄR zeigt sich in Top-Form!
Markenschutz endet nicht am Verkaufsregal – sondern reicht bis zum letzten Bissen! Das hat das LG Hamburg (Urt. v. 25.10.2024 – 315 O 125/22) in einem aktuellen Urteil bestätigt und damit die dreidimensionale Formmarke der HARIBO-GOLDBÄREN gestärkt.
HARIBO verteidigte erfolgreich seine berühmten Gummibärchen gegen ein Konkurrenzprodukt, das dem Original zum Verwechseln ähnlich sah. Die Kammer stellte klar: Die markenrechtliche Herkunftsfunktion umfasst nicht nur die Verpackung, sondern auch die unverpackte Produktform. Entscheidend für die überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der 3D-Marke war unter anderem die jahrelange, intensive Bewerbung der Goldbären – sowohl verpackt als auch unverpackt.
Für Hersteller und Händler bedeutet das: Eine Verpackung schützt nicht vor Markenverletzungen! Auch beim Auspacken und Verzehr kann der Verbraucher die Form intuitiv mit dem Originalhersteller assoziieren – und genau das ist markenrechtlich relevant.
Was dieses Urteil für den Schutz dreidimensionaler Marken bedeutet, analysieren wir in der aktuellen GRUR-PRAX.