BPatG, Beschluss vom 9.11.2023 – 25 W (pat) 43/21, GRUR-RS 2023, 50608 – KETOSTIX
Mit dieser Entscheidung hat das Bundespatentgericht die strengen Anforderungen an den Nachweis von Bösgläubigkeit bei Markenanmeldungen bestätigt. Die Kernfrage: Reicht das Wissen über eine frühere Markennutzung, um eine Markenanmeldung als bösgläubig zu werten? In der aktuellen GRUR-Prax beleuchten wir, warum die bloße Kenntnis des Besitzstandes hierfür nicht ausreicht und was Unternehmen zur Sicherung ihrer Marken beachten sollten, um Konflikte zu vermeiden.
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